Mitglied werden im Verein
Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein ist das Stellen eines schriftlichen Aufnahmeantrags.
Der Verein kann interessierten Personen nach Ermessen des Vorstands die Teilnahme am Vereinsleben als Gast ermöglichen. Die Gastteilnahme begründet keinen Anspruch auf eine spätere Aufnahme. Ein Anspruch auf Gastzulassung oder Mitgliedschaft besteht nicht.
Ein Aufnahmeantrag kann frühestens nach einer Gastteilnahme von mindestens sechs Monaten gestellt werden.
Dem Aufnahmeantrag ist das vorherige Bekunden des Interesses am Vereinsleben vorangestellt, insbesondere durch wiederholte Anwesenheit als Gast bei Vereinsveranstaltungen, Arbeitseinsätzen sowie durch das Schießen als Gastschütze.
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand nach Beschlussfassung.
Nach Bestätigung der Aufnahme als ordentliches Mitglied ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 450,– € sowie der jeweilige Jahresbeitrag in Höhe von derzeit 170,– € (für Familienmitglieder, Studierende und Arbeitslose derzeit 90,– €) auf das Konto der Schützengilde einzuzahlen.
Mit Eingang der genannten Beträge wird die Mitgliedschaft wirksam.
Weitere Informationen finden sich in unserer Satzung im Download-Bereich.

