Mitglied werden im Verein
Bedingungen für die Aufnahme ist selbstverständlich das Stellen des Aufnahmeantrages und dem vorangestellt, das Bekunden des Interesses am Vereinsleben durch wiederholte Anwesenheit als Gast bei Veranstaltungen und das Schießen als Gastschütze im Zeitraum von mindestens einem halben Jahr.
Der Vorstand des Vereins entscheidet über die Aufnahme als Mitglied nach Beschlussfassung. Nach Bestätigung der Aufnahme als ordentliches Mitglied ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von derzeit 450,-€ sowie der Jahresbeitrag in Höhe von derzeit 165,-€ (Familienmitglieder, Studenten und Arbeitslose derzeit 87,-€) auf dem Konto der Schützengilde einzuzahlen. Nach Eingang der Beträge ist die Mitgliedschaft gültig.
Weitere Informationen finden sich in unserer Satzung im Download-Bereich.